Aufgrund der jüngsten Welle rechtsextremer Drohschreiben kommt die Debatte um Datenmissbrauch durch Polizeibeamte wieder in Fahrt. Die Welt am Sonntag hat nun bei Innenministerien und Datenschutzbehörden in Erfahrung gebracht, dass wegen unbefugter Datenbankzugriffe seit 2018 in mehr als 400 Fällen gegen Polizeibedienstete ermittelt wurde.
Hintergrund der Recherche ist eine Reihe von mit „NSU 2.0“ unterschriebenen Drohbriefen, die seit zwei Jahren an Politiker:innen, Journalist:innen und Prominente verschickt wurden, die sich gegen Rassismus und für Geflüchtete engagieren. In mindestens drei Fällen enthielten die Morddrohungen öffentlich unzugängliche persönliche Daten, die zuvor aus Computern der Polizei Hessen abgerufen worden waren.
Eine der ersten Adressat:innen der rassistischen Drohbriefe war die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız. Sie vertrat im NSU-Prozess die Familie von Enver Şimşek, dem ersten Mordopfer der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund. In den letzten Wochen war bekannt geworden, dass auch die hessische Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler, und die Kabarettistin Idil Baydar ähnliche Schreiben erhielten. Auch ihre Daten waren kurz zuvor von Polizeicomputern abgerufen worden.
Steigende Zahlen, hohe Dunkelziffer
Erst im November 2019 hatte Spiegel Online berichtet, dass es seit dem Vorjahr 158 Verfahren gegen Polizeibeamte gegeben habe, weil sie unbefugt auf Daten zugegriffen haben. Die Welt am Sonntag kommt nun acht Monate später mit über 400 auf eine deutlich gestiegene Zahl an Ordnungswidrigkeits‑, Straf- oder Disziplinarverfahren. Die Frankfurter Rundschau berichtet von 192 Verfahren im Jahr 2019 allein in Hessen. 70 Fälle seien es in Niedersachsen gewesen, 64 in Bayern. Als einziges Bundesland konnte Sachsen-Anhalt keine Zahlen liefern.
Doch nicht nur deshalb ist von einer deutlich höheren Zahl missbräuchlicher Datenbanknutzungen auszugehen: In den seltensten Fällen fallen die Datenbankzugriffe von allein auf. Datenabfragen werden bei der Polizei zwar protokolliert, doch sie werden so gut wie nicht kontrolliert. Der Welt am Sonntag zufolge wird in Hessen lediglich bei jeder 200. Datenbankabfrage die Begründung der Polizist:innen geprüft. In Baden-Württemberg gelte dies für jede 50. Abfrage.
Hessen hatte die Stichprobenüberprüfung erst 2019 eingeführt, nachdem der Zusammenhang zwischen den Drohbriefen an Anwältin Başay-Yıldız und Abfragen auf Polizeicomputern bekannt wurde. Der aufgrund der NSU‑2.0‑Affäre inzwischen zurückgetretene hessische Polizeipräsident, Udo Münch, illustrierte die Notwendigkeit der Kontrolle im Landtag damit, dass die Daten der Sängerin Helene Fischer dutzende Male abgefragt wurden, als sie ein Konzert in Frankfurt am Main gegeben habe. Der hessische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei hatte sich damals gegen die Überprüfungen ausgesprochen. „Wegen ein paar schwarzer Schafe“ würde die gesamte Polizei unter Generalverdacht gestellt, kritisierte Alexander Grün.
Anzügliche SMS an Minderjährige
Doch mit jedem weiteren Fall zeigt sich, dass von Einzelfällen nicht mehr die Rede sein kann, sondern es sich um ein systemisches Problem handelt. Stärker in die Öffentlichkeit gelangte die Thematik überhaupt erst, weil im Zuge der EU-Datenschutzreform seit 2018 nicht mehr allein die Innenministerien, sondern auch die unabhängigen Datenschutzbehörden zuständig sind.
Sie berichten regelmäßig in ihren Jahresberichten von missbräuchlicher Datennutzung durch Polizist:innen. Die Gründe für die unbefugten Abfragen sind unterschiedlicher Natur, von der Überprüfung potenzieller Mieter:innen bis zum Stalking von ehemaligen Partner:innen.
Erst im vergangenen Jahr hatte der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern [PDF] für Aufsehen gesorgt, als er zwei Fälle öffentlich machte, in denen Polizisten die dienstlich erlangten Handynummern von Minderjährigen nutzen wollten, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Eine der Betroffenen war eine 15-jährige Schülerin, die sich zuvor an die Polizei gewandt hatte, weil ungefragt Nacktfotos von ihr im Internet veröffentlicht wurden. Die andere, eine 13-Jährige, war Zeugin in einem Missbrauchsverfahren.
Immer wieder rechtsextreme Hintergründe
Immer wieder steckt hinter dem Datenmissbrauch durch Polizist:innen aber auch eine rechtsextreme Motivation: In einem ähnlichen Fall wie den NSU‑2.0‑Schreiben hatte ein Berliner Polizist 2017 die Daten von Menschen aus der linken Szene abgefragt und ihnen Drohbriefe geschickt. Ähnliches ereignete sich in den vergangenen Jahren in Greifswald.
Jüngst wurde bekannt, dass zwei Potsdamer Polizeiangestellte aus dem Umfeld des mutmaßlich rechtsextremen Vereins Uniter offenbar ihren Zugang zu Polizeidatenbanken missbraucht haben. Sie forschten unter anderem das Umfeld eines anderen Uniter-Mitglieds aus und informierten sich in diesem Zusammenhang auch über vergangene Polizeieinsätze.
Im Raum steht zudem der Verdacht, dass auch Daten, mit denen die rechtsextreme Prepper-Gruppe „Nordkreuz“ ihre Todeslisten pflegte, aus Polizeidatenbanken stammen könnten. Zu der von der taz aufgedeckten Gruppierung gehörten mehrere Polizeibeamte, die inzwischen suspendiert wurden.
Polizeiliche Datenbanken: Weitgehend unkontrolliert
Polizist:innen haben im Rahmen ihrer Arbeit Zugriff auf eine große Menge personenbezogener Daten. Die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zeigte für die Berliner Polizei unlängst, dass diese insgesamt mehr als 130 unterschiedliche Datenbanken nutzt. Die Polizei möchte sich meist jedoch nicht in die Karten schauen lassen, wie genau die Datenbanken gepflegt und genutzt werden: Auf eine Presseanfrage nach Zugriffskonzepten antwortete die Polizei nicht.
Erstmals kündigte nun auch Bundesinnenminister Horst Seehofer an, schärfere Kontrollen für polizeiliche Datenbankabfragen zu prüfen: „Ich werde prüfen, ob der Zugriff auf Polizeidatenbanken mit biometrischen Merkmalen besseren Schutz ermöglicht. Datenzugriffe sind eine sehr sensible Angelegenheit und sollten deshalb mit den höchsten Standards geschützt sein“, zitiert die Presseagentur AFP den CSU-Politiker.
Doch die polizeilichen Datenbanken geraten nicht nur wegen missbräuchlicher Zugriffe in Konflikt mit dem Datenschutz: Immer wieder sorgen auch Fehler in den Informationssystemen für Probleme. Um etwa auf der Liste der Verdächtigen im Bereich der sogenannten „Clan-Kriminalität“ zu landen, reicht oft ein falscher Name. 2017 wurden mehreren Journalist:innen aufgrund veralteter oder fehlerhafter Angaben in Polizeidatenbanken die Akkreditierungen für den G20-Gipfel in Hamburg entzogen. Erst Ende 2019 schlug zudem die Datenschutzaufsicht der Hauptstadt Alarm, weil die Berliner Polizei in großem Stil gegen Löschauflagen verstoßen und so einen Berg illegaler Daten angehäuft hatte.
